Der Kormoranbestand hat sich seit dem Winter 2002 von 6.000 bis 7.000 Vögel auf 10.000 Exemplare im Winter 2009 und damit um etwa 50 Prozent erhöht. Im selben Zeitraum sei der der Brutbestand von 279 Paaren auf 600 Paare angewachsen.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung eine Novellierung der Kormoranverordnung beschlossen.
Gegenüber früheren Verordnungen bestehen die wesentlichen Änderungen in geänderten Terminen -künftig dürfen Kormorane vom 16. August bis 15. März eines jeden Jahres ohne behördliche Genehmigung durch Abschuss getötet werden- und in der geänderten Handhabung der Ortsangaben. Sind früher die Gewässerabschnitte, an denen der Vergrämungsabschuss getätigt werden durfte, detailliert beschrieben worden, gilt die neue Verordnung generell an allen Gewässern mit der Ausnahme der üblichen Schutzgebiete und der befriedeten Bezirke.
Den genauen Wortlaut der Verordnung entnehmen Sie bitte dem Anhang und beachten Sie bitte auch die zusätzlichen Informationen des LJV.